Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde oder von Kenntnissen für Mitarbeiter(innen) einer in kerntechnischen Anlagen genehmigungsbedürftig tätig werdenden Fremdfirma

Was trifft auf Sie zu?

  • Sie sind Strahlenschutzbeauftragte(r) einer in fremden Anlagen oder Einrichtungen genehmigungsbedürftig tätig werdenden Fremdfirma und möchten ihre "Fachkunde im Strahlenschutz" aktualisieren. Weiter...
     
  • Sie besitzen "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach Stufe S3 der Richtlinie für "in Kernkraftwerken sonst tätige Personen" und möchten diese aktualisieren. Weiter...