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Kurse zum Erwerb der Fachkunde oder Kenntnisse für
Zahnärztinnen/Zahnärzte
Als Zahnärztin/Zahnarzt haben Sie mit Ablegen Ihres Examens in der
Bundesrepublik die Fachkunde im Strahlenschutz gemäß
Röntgenverordnung für folgende Anwendungsgebiete erlangt, d.h. es
ist kein weiterer Kursbesuch nötig:
- Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten
- Panoramaschichtaufnahmen
- Fernröntgenaufnahmen des Schädels
Für weitergehende Techniken, wie z.B.
Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen, Handaufnahmen
zur Skelettwachstumsbestimmung oder digitale Volumentomographie, ist der
Besuch eines 8-stündigen Spezialkurses
für Zahnärzte vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihr Examen im Ausland abgelegt haben, verlangen die Behörden
in der Regel einen 24-stündigen
Strahlenschutzkurs für Zahnärzte.
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