Kurse zum Erwerb der Fachkunde oder Kenntnisse für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Als Zahnärztin/Zahnarzt haben Sie mit Ablegen Ihres Examens in der Bundesrepublik die Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung für folgende Anwendungsgebiete erlangt, d.h. es ist kein weiterer Kursbesuch nötig:

  • Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten
  • Panoramaschichtaufnahmen
  • Fernröntgenaufnahmen des Schädels

Für weitergehende Techniken, wie z.B. Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen, Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung oder digitale Volumentomographie, ist der Besuch eines 8-stündigen Spezialkurses für Zahnärzte vorgeschrieben.

Wenn Sie Ihr Examen im Ausland abgelegt haben, verlangen die Behörden in der Regel einen 24-stündigen Strahlenschutzkurs für Zahnärzte.