Kurse zum Erwerb der Fachkunde (Technik) - radioaktive Stoffe / Beschleuniger / ...

Ihre geplante Tätigkeit entscheidet nun, welcher Fachkundegruppe Sie angehören:

Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen u.ä.
 

Genehmigungsbedürftiger Umgang mit

  • bauartzugelassenen Vorrichtungen
  • Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht
  • nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten

Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen

Umschlossene radioaktive Stoffe sind radioaktive Stoffe, die so gekapselt vorliegen, dass der radioaktive Stoff bei üblicher betriebsgemäßer Beanspruchung nicht austreten kann. Dadurch werden eine Kontamination durch und eine Inkorporation von radioaktiven Substanzen verhindert.
 

Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Offene radioaktive Stoffe sind radioaktive Stoffe, die nicht gekapselt vorliegen - Kontaminationen und Inkorporationen sind also prinzipiell möglich. Frei vorliegende flüssige oder gasförmige radioaktive Substanzen werden also den offenen radioaktiven Stoffen zugerechnet.

Tätigkeiten in fremden Anlagen
 

Tätigkeiten an Beschleunigern
 

Beförderung von radioaktiven Stoffen
 

Spezielle Tätigkeiten