Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Heilkunde für Personen, die ausschließlich einfache Röntgeneinrichtungen auf direkte Anweisung des unmittelbar anwesenden Arztes bedienen

nach "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (Anlage 10)

Ärzte ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz dürfen radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen nur anwenden, wenn sie auf ihrem speziellen Arbeitsgebiet über die für den Umgang und die Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig sind.

Näheres können Sie in der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" nachlesen (siehe unter "Rechtliche Grundlagen").

Ein entsprechender Kenntniskurs wird von folgenden QSK-Kursstätten angeboten:

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Kursstätte

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Essen

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Karlsruher Institut für Technologie

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Strahlenschutzausbildung Jülich e.V.

Jülich

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Norddeutsches Seminar für Strahlenschutz

Kiel

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Strutzing

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Kursstätte für Strahlenschutz der Universität und des Universitätsklinikums Tübingen

Tübingen

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