Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Personen mit sonstiger abgeschlossener medizinischer Ausbildung

nach "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (Anlage 8)

Personen ohne die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz dürfen Röntgenstrahlung nur anwenden, wenn sie auf ihrem speziellen Arbeitsgebiet über die für den Umgang und die Anwendung erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und unter Aufsicht und Verantwortung eines Arztes mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig sind.

Näheres können Sie in der Richtlinie "Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" nachlesen (siehe unter "Rechtliche Grundlagen").

Ein entsprechender Kenntniskurs wird von folgenden QSK-Kursstätten angeboten:

QSK · Kursfinder

 

Kursstätte

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Haus der Technik e.V.

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Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung

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Strutzing

Strutzing

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