Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Bereich Technik

Nun ist entscheidend, ob Sie die Fachkunde nach der ehemaligen Röntgenverordnung (RöV) oder der ehemaligen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aktualisieren wollen:

Kurse nach ehem. Röntgenverordnung (RöV)

Wenn Sie eine (Röntgen)einrichtung betreiben, prüfen, erproben, warten oder instand setzen, in der Elektronen auf eine Energie von maximal 1 MeV beschleunigt werden können, so benötigen Sie einen Strahlenschutzkurs nach Röntgenverordnung.
 

Kurse nach ehem. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Wenn Sie:

  • mit radioaktiven Substanzen umgehen,
  • ionisierende Strahlung aus radioaktiven Substanzen für Ihre Tätigkeiten verwenden,
  • geladene Teilchen (mit Ausnahme von Elektronen) auf beliebige Energien beschleunigen oder
  • Elektronen auf eine größere Energie als 1 MeV beschleunigen,

benötigen Sie einen Kurs nach Strahlenschutzverordnung.