Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde (Technik) nach RöV

Ihre Tätigkeit entscheidet nun, welcher Fachkundegruppe Sie angehören:

Tätigkeit

Fachkundegruppe

Zerstörungsfreie Materialprüfung (Leitung)

R1.1

Zerstörungsfreie Materialprüfung (Tätigkeiten vor Ort)

R1.2

Zerstörungsfreie Materialprüfung ausschließlich durch Röntgenblitzgeräte

R1.3

Röntgenstreuung, -beugung und -analyse

R2.1

Röntgenstreuung und -analyse ausschließlich für handgehaltene Röntgenfluoreszenzanalysatoren (tragbare RFA)

R2.2

Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz- bzw. Basisschutzgeräten entsprechen,
sowie
Betrieb von Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen

R3

Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen

R4

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von technischen Röntgeneinrichtungen und von Störstrahlern (Leitung oder Sachverständiger)

R5.1

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von technischen Röntgeneinrichtungen und von Störstrahlern (Tätigkeiten vor Ort)

R5.2

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von medizinischen Röntgeneinrichtungen (Leitung oder Sachverständiger)

R6.1

Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von medizinischen Röntgeneinrichtungen und von Störstrahlern (Tätigkeiten vor Ort)

R6.2

Technischer Betrieb von medizinischen oder tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder medizinischer oder tiermedizinischer Forschung ohne Anwendung am lebenden Menschen

R7

Betrieb von Elektronenbeschleunigern und Störstrahlern (soweit nicht in Fachkundegruppe R3)

R8

Betrieb von fremden Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

R10

Die neue Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung vom 21.11.2011 enthält nicht mehr die Fachkundegruppen R9 und R11!
Wenn Sie nun in der Tabelle Ihre Fachkundegruppe anklicken, erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür passenden Kurs anbieten.