Informationen für Teilnehmer an Strahlenschutz-Kursen


"Warum muss ich einen Strahlenschutz besuchen?" - Diese Frage hat sich sicher der ein oder andere schon gestellt. Falls auch Sie zu diesem Kreise gehören, möchten wir versuchen, Ihnen die Gründe für einen Besuch eines anerkannten Strahlenschutzkurses sowie weitere Fragen rund um das Thema Strahlenschutzkurse zu erläutern.

Die Kurse dienen dem Erwerb der Kenntnisse oder der Fachkunde im Strahlenschutz.


Wer benötigt die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?

Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden benötigt von Personen, die bei Anwendung ionisierender Strahlung technisch mitwirken.

Zum Seitenanfang


Wie erwerbe ich die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?

Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden die Kenntnisse i.d.R. durch eine Unterweisung des fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten erworben - ein Kursbesuch ist hier nicht vorgesehen. Anders sieht es im Bereich der Medizin aus. Wer bei Anwendung ionisierender Strahlung auf Mensch oder Tier technisch mitwirkt, erwirbt die dazu erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz durch einen Kursbesuch. Zu diesem Kreise zählen beispielsweise Arzthelfer/innen, OP-Personal, Tierarzthelfer/innen, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht über eine Fachkunde verfügen und unter der Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes ionisierende Strahlen auf Menschen anwenden, wobei unter "Anwendung" die technische Durchführung und die Befundung zu verstehen sind.

Nach Besuch eines entsprechenden Kenntis-Kurses verfügen Sie direkt über die Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung. Zu dem für Sie richtigen Kenntnis-Kurs führt Sie unser Kursfinder.

Zum Seitenanfang


Wer benötigt die "Fachkunde im Strahlenschutz"?

Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von folgenden Personen benötigt:

  • Strahlenschutzverantwortliche, die ohne Strahlenschutzbeauftragte auskommen möchten
  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Ärztinnen und Ärzte, welche die rechtfertigende Indikation zur Anwendung ionisierender Strahlung auf Menschen stellen wollen, die also die Anwendung anordnen ("…den Schein unterschreiben…")
  • Arbeitsmediziner, die beruflich strahlenexponierte Personen gemäß Strahlenschutzverordnung untersuchen ("Ermächtigte Ärzte")
  • Personen, die geschäftsmäßig Röntgengeräte warten, prüfen, proben und instand setzen
  • Sachverständige nach Strahlenschutzverordnung
  • Tierärztinnen und Tierärzte, die Röntgenstrahlung eigenverantwortlich in der Tierheilkunde anwenden

Zum Seitenanfang


Wie erwerbe ich die "Fachkunde im Strahlenschutz"?

Die Fachkunde setzt sich zusammen aus praktischer Erfahrung (Sachkunde) und dem Besuch eines oder mehrerer Strahlenschutzkurse. Hier reicht also der Kursbesuch allein nicht aus. Wie viel praktische Erfahrung nachgewiesen werden muss, hängt vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Ausbildung ab und wird in den gültigen Fachkunderichtlinien festgelegt. In der Medizin wird die Sachkundebescheinigung von einer bereits fachkundigen Person, unter dessen Aufsicht und Verantwortung man tätig war, ausgestellt. Die Sachkundezeit beginnt i.d.R. zu zählen, nachdem man die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben hat (s.o.).

Hat man die nöigen Kurse besucht und die Sachkundebescheinigung erhalten, reicht man diese Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein (je nach Bundesland unterschiedlich; z.B. Sozialministerien, Gewerbeaufsichtsämter, in der Medizin i.d.R. Ärztekammern usw.) und erhält eine Fachkundebescheinigung. Im medizinischen Bereich schließt sich in einigen Bundesländern noch ein Fachgespräch in der Ärztekammer an.

Zusammengefasst: Strahlenschutzkurs(e) + Sachkunde = Fachkunde

Zu dem für Sie richtigen Fachkunde-Kurs führt Sie unser Kursfinder.

Zum Seitenanfang


Müssen spezielle berufliche Ausbildungen vorliegen, um fachkundig zu werden?

Ja. Die Strahlenschutzverordnung sieht als einen "Baustein" der Fachkunde eine "geeignete Ausbildung" vor. Das heißt, dass nicht jeder alle Arten der Fachkunde oder Kenntnisse erwerben kann. Zum Erwerb der Kenntnisse im medizinischen Bereich muss beispielsweise zwingend eine abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegen. Zum Erwerb einer Fachkunde, die das Stellen der rechtfertigenden Indikation in der Medizin erlaubt, muss zwingend eine Approbation vorliegen.

Auch im technischen Bereich gibt es Einschränkungen. Dort gibt es Fachkunden, die ohne Abschluss im naturwissenschaftlichen Bereich nicht erworben werden können, z.B. die Fachkunde "Beschleuniger" (S6.2 und S6.4). Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle oder eine QSK-Kursstätte.

Zum Seitenanfang


Einmal fachkundig - immer fachkundig? -
Einmal Kenntnisse - immer Kenntnisse?

So war es früher - seit Anfang des Jahrtausends ist dieses anders!

Sowohl die Kenntnisse (zumindest die, die durch Kursbesuch erworben wurden), als auch die Fachkunde im Strahlenschutz sind alle 5 Jahre zu aktualisieren. Eine Möglichkeit dazu bietet der Besuch eines Aktualisierungskurses. Zu dem für Sie richtigen Aktualisierungskurs führt Sie unser Kursfinder. Prinzipiell kann die Fachkunde aber auch auf andere behördlich anerkannte Weise aktualisiert werden. Dieses kann z.B. die Dozententätigkeit in Strahlenschutzkursen sein oder der Besuch von speziellen Tagungen.

Zum Seitenanfang


Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?

In jedem Bundesland gibt es so genannte "zuständige Stellen" im Sinne der RöV bzw. StrlSchV, die für die Erteilung der Fachkunde zuständig sind. Eine Aufstellung finden Sie bei den "Strahlenschutzlinks".

Zum Seitenanfang


Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?

Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.

QSK-Kursstätten bieten nur solche anerkannten Kurse an.

Zum Seitenanfang


Herrscht bei den Kursen Anwesenheitspflicht?

Ja! Dem Teilnehmer wird nach bestandener Prüfung eine "regelmäßige und erfolgreiche" Kursteilnahme bescheinigt. "Erfolgreich" ist die Teilnahme, wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde.

Zum Seitenanfang


Enden die Kurse mit einer Prüfung?

Mit Ausnahme des Kurses zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte enden alle Kurse mit einer Erfolgskontrolle. Überwiegend handelt es sich hierbei um Multiple Choice Fragen.

Zum Seitenanfang


Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?

Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit.

Zum Seitenanfang