Informationen für Teilnehmer an Strahlenschutz-Kursen
"Warum muss ich einen Strahlenschutz besuchen?" - Diese Frage
hat sich sicher der ein oder andere schon gestellt. Falls auch Sie zu diesem
Kreise gehören, möchten wir versuchen, Ihnen die Gründe für einen
Besuch eines anerkannten Strahlenschutzkurses sowie weitere Fragen rund um das
Thema Strahlenschutzkurse zu erläutern.
Die Kurse dienen dem Erwerb der Kenntnisse oder der Fachkunde im
Strahlenschutz.
Wer benötigt die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?
Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden benötigt von Personen, die bei
Anwendung ionisierender Strahlung technisch mitwirken.
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Wie erwerbe ich die "Kenntnisse im Strahlenschutz"?
Im naturwissenschaftlich-technischen Bereich werden die Kenntnisse i.d.R.
durch eine Unterweisung des fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten erworben -
ein Kursbesuch ist hier nicht vorgesehen. Anders sieht es im Bereich der Medizin
aus. Wer bei Anwendung ionisierender Strahlung auf Mensch oder Tier technisch
mitwirkt, erwirbt die dazu erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz durch
einen Kursbesuch. Zu diesem Kreise zählen beispielsweise Arzthelfer/innen,
OP-Personal, Tierarzthelfer/innen, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die
nicht über eine Fachkunde verfügen und unter der Aufsicht und Verantwortung
eines fachkundigen Arztes ionisierende Strahlen auf Menschen anwenden, wobei
unter "Anwendung" die technische Durchführung und die Befundung
zu verstehen sind.
Nach Besuch eines entsprechenden Kenntis-Kurses verfügen Sie direkt
über die Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung. Zu dem für Sie richtigen Kenntnis-Kurs führt
Sie unser Kursfinder.
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Wer benötigt die "Fachkunde im Strahlenschutz"?
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von folgenden Personen benötigt:
- Strahlenschutzverantwortliche, die ohne Strahlenschutzbeauftragte
auskommen möchten
- Strahlenschutzbeauftragte
- Ärztinnen und Ärzte, welche die rechtfertigende Indikation zur
Anwendung ionisierender Strahlung auf Menschen stellen wollen, die also
die Anwendung anordnen ("…den Schein
unterschreiben…")
- Arbeitsmediziner, die beruflich strahlenexponierte Personen
gemäß Strahlenschutzverordnung untersuchen ("Ermächtigte Ärzte")
- Personen, die geschäftsmäßig Röntgengeräte
warten, prüfen, proben und instand setzen
- Sachverständige nach Strahlenschutzverordnung
- Tierärztinnen und Tierärzte, die Röntgenstrahlung
eigenverantwortlich in der Tierheilkunde anwenden
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Wie erwerbe ich die "Fachkunde im Strahlenschutz"?
Die Fachkunde setzt sich zusammen aus praktischer Erfahrung (Sachkunde) und
dem Besuch eines oder mehrerer Strahlenschutzkurse. Hier reicht also der
Kursbesuch allein nicht aus. Wie viel praktische Erfahrung nachgewiesen werden
muss, hängt vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Ausbildung ab und
wird in den gültigen Fachkunderichtlinien festgelegt. In der Medizin wird
die Sachkundebescheinigung von einer bereits fachkundigen Person, unter dessen
Aufsicht und Verantwortung man tätig war, ausgestellt. Die Sachkundezeit
beginnt i.d.R. zu zählen, nachdem man die Kenntnisse im Strahlenschutz
erworben hat (s.o.).
Hat man die nöigen Kurse besucht und die Sachkundebescheinigung erhalten,
reicht man diese Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein (je nach
Bundesland unterschiedlich; z.B. Sozialministerien, Gewerbeaufsichtsämter,
in der Medizin i.d.R. Ärztekammern usw.) und erhält eine
Fachkundebescheinigung. Im medizinischen Bereich schließt sich in einigen
Bundesländern noch ein Fachgespräch in der Ärztekammer an.
Zusammengefasst: Strahlenschutzkurs(e) + Sachkunde = Fachkunde
Zu dem für Sie richtigen Fachkunde-Kurs führt Sie unser
Kursfinder.
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Müssen spezielle berufliche Ausbildungen vorliegen, um fachkundig zu
werden?
Ja. Die
Strahlenschutzverordnung sieht als einen "Baustein" der
Fachkunde eine "geeignete Ausbildung" vor. Das heißt, dass nicht
jeder alle Arten der Fachkunde oder Kenntnisse erwerben kann. Zum Erwerb der
Kenntnisse im medizinischen Bereich muss beispielsweise zwingend eine
abgeschlossene medizinische Ausbildung vorliegen. Zum Erwerb einer Fachkunde,
die das Stellen der rechtfertigenden Indikation in der Medizin erlaubt, muss
zwingend eine Approbation vorliegen.
Auch im technischen Bereich gibt es Einschränkungen. Dort gibt es
Fachkunden, die ohne Abschluss im naturwissenschaftlichen Bereich nicht
erworben werden können, z.B. die Fachkunde "Beschleuniger" (S6.2 und S6.4).
Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre
zuständige Stelle oder eine QSK-Kursstätte.
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Einmal fachkundig - immer fachkundig? -
Einmal Kenntnisse - immer Kenntnisse?
So war es früher - seit Anfang des Jahrtausends ist dieses anders!
Sowohl die Kenntnisse (zumindest die, die durch Kursbesuch erworben wurden),
als auch die Fachkunde im Strahlenschutz sind alle 5 Jahre zu aktualisieren.
Eine Möglichkeit dazu bietet der Besuch eines Aktualisierungskurses. Zu dem
für Sie richtigen Aktualisierungskurs führt Sie unser Kursfinder.
Prinzipiell kann die Fachkunde aber auch auf andere behördlich anerkannte
Weise aktualisiert werden. Dieses kann z.B. die Dozententätigkeit in
Strahlenschutzkursen sein oder der Besuch von speziellen Tagungen.
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Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?
In jedem Bundesland gibt es so genannte "zuständige Stellen"
im Sinne der RöV bzw. StrlSchV, die für die Erteilung der Fachkunde
zuständig sind. Eine Aufstellung finden Sie bei den
"Strahlenschutzlinks".
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Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über
die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?
Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.
QSK-Kursstätten bieten nur solche anerkannten Kurse an.
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Herrscht bei den Kursen Anwesenheitspflicht?
Ja! Dem Teilnehmer wird nach bestandener Prüfung eine
"regelmäßige und erfolgreiche" Kursteilnahme bescheinigt.
"Erfolgreich" ist die Teilnahme, wenn die Abschlussprüfung
bestanden wurde.
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Enden die Kurse mit einer Prüfung?
Mit Ausnahme des Kurses zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte enden alle Kurse
mit einer Erfolgskontrolle. Überwiegend handelt es sich hierbei um
Multiple Choice Fragen.
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Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?
Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse
keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen
Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre
Gültigkeit.
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