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Häufig gestellte Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen
Wer benötigt die Fachkunde im Strahlenschutz?
- Technische Anwender, die eigenverantwortlich ionisierende Strahlen anwenden
- Bestellte Strahlenschutzbeauftragte (SSB benötigen eine Fachkunde für das jeweilige Anwendungsgebiet
- Der Genehmigungsinhaber für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Betreiber einer Röntgeneinrichtung (Strahlenschutzverantwortlicher - SSV) nur dann, wenn er keine SSB bestellt hat
- Ärztinnen und Ärzten, die für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen die "rechtfertigende Indikation" stellen
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Benötigen immer alle Ärztinnen und Ärzten eine Fachkunde im Strahlenschutz?
Nein. Hier kommt es ganz auf die Gegebenheiten in Ihrem Arbeitsalltag an.
Anforderung: Bitte an den fachkundigen Arzt, eine Anwendung mit ionisierender Strahlung durchzuführen. Jeder approbierte Arzt darf radiologische Leistungen anfordern und muss dafür keine Strahlenschutzqualifikation besitzen. Überweisen Sie z.B. als Hausarzt oder Hausärztin lediglich Patienten zur radiologischen Abteilung, dann benötigen Sie selbst keine Fachkunde. Die rechtfertigende Indikation stellen hier die Radiologen.
Anordnung: Stellen oder Überprüfen der rechtfertigenden Indikation, Durchführung, Befundung/Beurteilung. Grundsätzlich lässt sich sagen, sobald Sie völlig eigenständig den gesamten Prozess der Strahlenanwendung verantworten, benötigen Sie zwingend eine Fachkunde für Ihren Anwendungsbereich, z.B. wenn Sie intraoperative oder interventionelle Durchleuchtungen selbstständig durchführen möchten. Ebenso benötigen Sie eine Fachkunde, wenn Sie während des Bereitschaftsdienstes ohne Anwesenheit von Radiologen eine Untersuchung anordnen möchten.
Die QSK-Kursstätten in Ihrem Bundesland beraten Sie diesbezüglich aber auch gerne.
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Wer benötigt Kenntnisse im Strahlenschutz?
Kenntnisse im Strahlenschutz ist ein Rechtsbegriff im Rahmen der Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und in der Technik. Folgende Personen benötigen Kenntnisse:
- Ärztinnen und Ärzte, die eine Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen
- Personen, die die technische Durchführung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen vornehmen (z.B. MFA, OTA, Gesundheits-und Krankenpflegepersonal)
- Kenntnisse in der Teleradiologie benötigen Ärztinnen und Ärzte ohne Fachkunde, die am Ort der technischen Durchführung den Patienten betreuen (Anamnese, Untersuchung, Aufklärung und Überwachung Kontrastmittelapplikation)
- Personen außerhalb der Medizin (§ 147 StrlSchV) erwerben Kenntnisse in der Regel durch Unterweisung und Einweisung
Die erforderlichen Kurse können Sie bei den Kursstätten des QSK besuchen (siehe Kursfinder).
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Was benötige ich, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben?
Generell gilt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz durch eine für
den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische
Erfahrung (Sachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle
anerkannten Kursen erworben wird (Ausname: MTR).
Genaueres ist in den jeweiligen Fachkunde-Richtlinien (siehe unter
Rechtliche Grundlagen) geregelt, je nachdem,
ob Sie welche Fachkunde bzw. für den
medizinischen oder technischen Bereich benötigen.
Die erforderlichen Kurse können Sie bei den Kursstätten des
QSK besuchen (siehe Kursfinder).
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Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?
In jedem Bundesland gibt es so genannte "zuständige Stellen", die für die Erteilung der Fachkunde
zuständig sind. Eine Aufstellung finden Sie bei den
"Strahlenschutzlinks".
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Wann muss ich meine Fachkunde/Kenntnisse aktualisieren?
Sowohl Fachkunde als auch Kenntnisse müssen spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Achten Sie dabei auf das Datum Ihrer letzten Bescheinigung.
Bei Überschreitung der 5-Jahres-Frist nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland auf.
Hier wird in Ihrem individuellen Fall entschieden, wie Fachkunde oder Kenntnisse aktualisiert werden müssen.
Die QSK-Kursstätten in Ihrem Bundesland beraten Sie diesbezüglich aber auch gerne.
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Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über
die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?
Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.
Die
QSK-Kursstätten bieten solche anerkannten Kurse an.
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Was sind "Störstrahler" und was muss ich beim Umgang
mit ihnen beachten?
Störstrahler sind Geräte bei denen Röntgenstrahlung als Nebenprodukt entsteht, ohne dass die Röntgenstrahlung primär genutzt werden soll.
Störstrahler findet man häufig in der Elektronenmikroskopie oder in der Materialbearbeitung.
Störstrahler mit einer Elektronenenergie bis 30 keV oder oberhalb 30 keV mit einer Bauartzulassung sind in der Regel genehmigungsfrei es sei denn es wurden Veränderungen vorgenommen, die für den Strahlenschutz relevant sind. (Anlage 3 Teil B StrlSchV)
Typische Fälle für Veränderungen am Gerät sind: Ein- oder Ausbau einer Kamera, Modernisierung der Vakuumtechnik, Wechsel der Hochspannungseinrichtung.
Liegt keine Genehmigungsfreiheit vor, gelten die typischen Strahlenschutzauflagen. (Fachkunde im Strahlenschutz und SSB-Bestellung…)
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz sind in der "Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung" geregelt:
Neben einer geeigneten Ausbildung und praktischen Erfahrungen (Sachkunde) ist dazu die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen notwendig.
Solche Kurse können Sie bei den Kursstätten des QSK besuchen!
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Warum kann die Art der Durchführung des Strahlenschutzkurses bei den Anbietern unterschiedlich sein?
Strahlenschutzkurse müssen den Vorgaben der aktuell gültigen Fachkunderichtlinien entsprechen. Bei der Durchführung sind sowohl reine Präsenzkurse, als auch Blended-Learning-Formate und zum Teil auch reine Live-Online-Formate erlaubt.
Die Kursanbieter können nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) selbst über ihr Angebot an Formaten entscheiden.
Wichtig ist jedoch immer, dass der Kursanbieter den Strahlenschutzkurs bei der jeweils zuständigen Stelle hat genehmigen lassen, um eine bundesweite Anerkennung sicherzustellen.
Alle QSK-Kursstätten bieten solche anerkannten Kurse an.
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