Strahlenschutz-Links


Deutsche Institutionen

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): www.bfs.de
Fachverband für Strahlenschutz (FS): www.fs-ev.org
Strahlenschutzkommission (SSK): www.ssk.de
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V.: www.nuklearmedizin.de


Internationale Organisationen

European Training and Education in Radiation Protection Foundation (EUTERP): www.euterp.eu
Internationale Strahlenschutz-Kommission (ICRP): www.icrp.org
Internationale Kommission für Strahlungs-Einheiten (ICRU): www.icru.org
Wissenschaftliches Komitee für Strahlungseffekte der Vereinten Nationen (UNSCEAR): www.unscear.org
Internationale Atomenergie Behörde (IAEA): www.iaea.org


Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz

Die Fachkundekurse im Strahlenschutz müssen von der jeweils zuständigen Stelle anerkannt sein. Eine Auflistung der zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/ansprechpartner.pdf?__blob=publicationFile&v=4
 


Zuständige Stellen zur Erteilung der Fachkunde

In der Regel sind die zuständigen Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen im Strahlenschutz (siehe oben) auch zuständig für die Erteilung der Fachkunde. Uns sind momentan folgende Ausnahmen bekannt:

Bayern

Die Erteilung der Fachkunde für Medizinphysiker sowie im technischen (nicht-medizinischen) Bereich ist aufgeteilt: nach StrlSchV erfolgt sie durch das Bayerische Landesamt für Umwelt ( www.lfu.bayern.de/strahlung), nach RöV erfolgt sie durch die Gewerbeaufsichtsämter.

Für MTRA und medizinische Hilfskräfte erfolgt die Anerkennung von Fachkundekursen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, während die Erteilung der Fachkunde durch die Bayerische Landesärztekammer (E-Mail: info@blaek.de , Internet www.blaek.de) erfolgt.

Hessen

Die Erteilung der Fachkunde in der Medizin erfolgt in Hessen auf Antrag durch den Kursteilnehmer (Arzt bzw. Ärztin) durch die Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt/Main, Tel.: 069 97 672-0, Fax: 069 97 672-128, E-Mail: info@laekh.de, Internet www.laekh.de

Schleswig-Holstein

Die Erteilung der Fachkunde nach RöV-Medizin erfolgt durch die Ärztekammer (Frau Ubert, Tel.: 04551 803 165, Internet www.aeksh.orge).