Strahlenschutz-Links
Deutsche Institutionen
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):
www.bfs.de
Fachverband für Strahlenschutz (FS): www.fs-ev.org
Strahlenschutzkommission (SSK):
www.ssk.de
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V.:
www.nuklearmedizin.de
Internationale Organisationen
European Training and Education in Radiation Protection Foundation (EUTERP): www.euterp.eu
Internationale Strahlenschutz-Kommission (ICRP): www.icrp.org
Internationale Kommission für Strahlungs-Einheiten (ICRU): www.icru.org
Wissenschaftliches Komitee für Strahlungseffekte der Vereinten Nationen (UNSCEAR):
www.unscear.org
Internationale Atomenergie Behörde (IAEA): www.iaea.org
Zuständige Stellen für die Anerkennung von Fachkundekursen
im Strahlenschutz
Die Fachkundekurse im Strahlenschutz müssen von der jeweils
zuständigen Stelle anerkannt sein. Eine Auflistung der
zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer finden Sie beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS):
http://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/fachinfo/ion-berufl-strahlenschutz/ansprechpartner.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Zuständige Stellen zur Erteilung der Fachkunde
In der Regel sind die zuständigen Stellen für die Anerkennung
von Fachkundekursen im Strahlenschutz (siehe oben) auch zuständig
für die Erteilung der Fachkunde. Uns sind momentan folgende
Ausnahmen bekannt:
Bayern
Die Erteilung der Fachkunde für Medizinphysiker sowie im technischen
(nicht-medizinischen) Bereich ist aufgeteilt:
nach StrlSchV erfolgt sie durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (
www.lfu.bayern.de/strahlung), nach RöV erfolgt sie durch die
Gewerbeaufsichtsämter.
Für MTRA und medizinische Hilfskräfte erfolgt die Anerkennung
von Fachkundekursen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt,
während die Erteilung der Fachkunde durch die Bayerische
Landesärztekammer (E-Mail: info@blaek.de , Internet
www.blaek.de) erfolgt.
Hessen
Die Erteilung der Fachkunde in der Medizin erfolgt in Hessen auf
Antrag durch den Kursteilnehmer (Arzt bzw. Ärztin) durch die
Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt/Main,
Tel.: 069 97 672-0, Fax: 069 97 672-128, E-Mail: info@laekh.de,
Internet
www.laekh.de
Schleswig-Holstein
Die Erteilung der Fachkunde nach RöV-Medizin erfolgt durch
die Ärztekammer (Frau Ubert, Tel.: 04551 803 165,
Internet
www.aeksh.orge).
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