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Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde oder Kenntnisse für
sonstiges medizinisches Assistenzpersonal
Was trifft auf Sie zu?
- Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach
R%ouml;ntgenverordnung und haben diese durch einen 120- bzw.
90-stündigen Kurs erworben (z.B. Arzthelferin).
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- Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach
Röntgenverordnung und haben diese durch einen 24- bzw.
20-stündigen Kurs erworben ("Kurs für OP-Personal").
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- Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach
Strahlenschutzverordnung und sind in Nuklearmedizin oder
Strahlentherapie tätig.
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