Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde oder Kenntnisse für sonstiges medizinisches Assistenzpersonal

Was trifft auf Sie zu?

  • Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach R%ouml;ntgenverordnung und haben diese durch einen 120- bzw. 90-stündigen Kurs erworben (z.B. Arzthelferin). Weiter...
     
  • Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach Röntgenverordnung und haben diese durch einen 24- bzw. 20-stündigen Kurs erworben ("Kurs für OP-Personal"). Weiter...
     
  • Sie besitzen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" nach Strahlenschutzverordnung und sind in Nuklearmedizin oder Strahlentherapie tätig. Weiter...