Kurse zum Erwerb der Fachkunde "Brachytherapie" für Ärztinnen/Ärzte

Zum Erwerb der Fachkunde "Brachytherapie" sind folgende Kurse zu belegen:

Zusätzliche Information:

Der Besuch der Strahlenschutzkurse allein reicht noch nicht aus, um eine "Fachkunde im Strahlenschutz" bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen zu können. Es muss zusätzlich praktische Erfahrung in Form eines Sachkundezeugnisses (aus diesem muss die Anzahl der Monate hervorgehen, in denen man arbeitstäglich mit der Anwendung von Röntgenstrahlen befasst war) sowie eines Tätigkeitsberichtes (hier wird die Anzahl dokumentierter Untersuchungen angegeben, die man im Rahmen seiner Sachkundezeit "gesammelt" hat) nachgewiesen werden. Sowohl Sachkundezeugnis als auch der Tätigkeitsbericht ist von einem Arzt, der bereits im Besitz der Fachkunde "Röntgendiagnostik" ist, auszustellen. Vor Beginn der Sachkundezeit müssen die "Kenntnisse im Strahlenschutz" i.d.R. durch o.g. Kurs erworben werden. Wann der Besuch des Grund- und Spezialkurses erfolgt, ist nicht explizit vorgeschrieben - allerdings sollten die Kurse in der o.g. Reihenfolge absolviert werden.