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Nuklearmedizin
Kurse zum Erwerb der Fachkunde "Nuklearmedizin" für
Ärztinnen/Ärzte
Zum Erwerb der Fachkunde "Nuklearmedizin" sind folgende Kurse
zu belegen:
Zusätzliche Information:
Der Besuch der Strahlenschutzkurse allein reicht noch nicht aus, um eine
"Fachkunde im Strahlenschutz" bei der zuständigen
Landesärztekammer beantragen zu können. Es muss
zusätzlich praktische Erfahrung in Form eines
Sachkundezeugnisses (aus diesem muss die Anzahl der Monate hervorgehen,
in denen man arbeitstäglich mit der Anwendung von
Röntgenstrahlen befasst war) sowie eines Tätigkeitsberichtes
(hier wird die Anzahl dokumentierter Untersuchungen angegeben, die man
im Rahmen seiner Sachkundezeit "gesammelt" hat) nachgewiesen werden.
Sowohl Sachkundezeugnis als auch der Tätigkeitsbericht ist von
einem Arzt, der bereits im Besitz der Fachkunde "Röntgendiagnostik"
ist, auszustellen. Vor Beginn der Sachkundezeit müssen die
"Kenntnisse im Strahlenschutz" i.d.R. durch o.g. Kurs erworben werden.
Wann der Besuch des Grund- und Spezialkurses erfolgt, ist nicht explizit
vorgeschrieben - allerdings sollten die Kurse in der o.g. Reihenfolge
absolviert werden.
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