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Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für
Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen
Wenn Sie einen
Genehmigungsbedürftigen Umgang mit
- bauartzugelassenen Vorrichtungen
- Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der
Bauartzulassung entspricht
- nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute
radioaktive Stoffe enthalten
oder
Anzeigebedürftigen Umgang nach § 4 Abs. 1 StrlSchV vom
30. Juni 1989 i.V.m. § 117 Abs. 7 Satz 2, 3 oder 4 StrlSchV,
sofern nicht in der Fachkundegruppe S7.1 enthalten
betreiben, gehören Sie einer der
Fachkundegruppen S1.x an.
Klicken Sie hier, um zu sehen, welche
Kursstätten für diese Fachkundegruppen einen Strahlenschutzkurs
zur Aktualisierung der Fachkunde anbieten.
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