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Kurse zum Erwerb der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für
Tätigkeiten an Beschleunigern
Bei den Tätigkeiten an Beschleunigern wird nach folgenden
Fachkundegruppen unterschieden:
Tätigkeit |
Fachkundegruppe |
Anzeigebedürftiger Betrieb von Beschleunigern |
S6.1 |
Betrieb von genehmigungspflichtigen
Beschleunigern die keiner Errichtungsgenehmigung bedürfen |
S6.2 |
Geschäftsmäßige Prüfung,
Erprobung, Wartung und Instandsetzung von genehmigungspflichtigen
Beschleunigern, die keiner Errichtungsgenehmigung bedürfen |
S6.3 |
Errichtung und Betrieb von genehmigungspflichtigen
Beschleunigern, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen |
S6.4 |
Wenn Sie nun in der Tabelle Ihre Fachkundegruppe anklicken,
erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür
passenden Kurs anbieten.
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