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Kurse zum Erwerb der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für
den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Ihre geplante Tätigkeit entscheidet nun, welcher Fachkundegruppe
Sie angehören:
Tätigkeit |
Fachkundegruppe |
Umgang mit offenen Stoffen mit einer
Aktivität kleiner als das 105 fache der
Freigrenze |
S4.1 |
Umgang mit offenen Stoffen mit einer
Aktivität größer als das 105 fache
der Freigrenze |
S4.2 |
Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 9b
AtG |
S4.3 |
Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige
Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb
genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 9 AtG |
S4.3 |
Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG
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S4.3 |
Wenn Sie nun in der Tabelle Ihre Fachkundegruppe anklicken,
erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür
passenden Kurs anbieten.
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