Kurse zum Erwerb der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

Ihre geplante Tätigkeit entscheidet nun, welcher Fachkundegruppe Sie angehören:

Tätigkeit

Fachkundegruppe

Umgang mit offenen Stoffen mit einer Aktivität kleiner als das 105 fache der Freigrenze
 

S4.1

Umgang mit offenen Stoffen mit einer Aktivität größer als das 105 fache der Freigrenze
 

S4.2

Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 9b AtG
 

S4.3

Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 9 AtG
 

S4.3

Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG
 

S4.3

Wenn Sie nun in der Tabelle Ihre Fachkundegruppe anklicken, erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür passenden Kurs anbieten.