Kurse zum Erwerb der Fachkunde (Technik) nach StrlSchV für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen (Aktivität kleiner als das 106 fache der Freigrenze)

Auch wenn der Strahler, mit dem Sie umgehen, eine Aktivität von weniger als das 106 fache der Freigrenze (Spalte 2 der Anlage III Tabelle 1 der StrlSchV) hat, kann es sein, dass er als hochradioaktive Strahlenquelle gilt (nämlich dann, wenn er den Wert der Spalte 3a der Anlage III Tabelle 1 der StrlSchV überschreitet). In diesem Fall benötigen Sie die Fachkunde für die Fachkundegruppe S2.3.

Ist dies nicht der Fall, entscheidet nun Ihre geplante Tätigkeit, welcher Fachkundegruppe Sie angehören:

Tätigkeit

Fachkundegruppe

Lagerung und bestimmungsgemäße Verwendung von fest eingebauten umschlossenen Stoffen
 

S2.1

Betrieb eines ECD`s mit Ni 63
 

S2.1

Betrieb und Lagerung von Ionisationsrauchmeldern
 

S2.1

Umgang mit nicht fest eingebauten umschlossenen Stoffen
 

S2.2

Wenn Sie nun Ihre Fachkundegruppe anklicken, erfahren Sie, welche Kursstätten einen dafür passenden Kurs anbieten.