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Grundkurs im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärzte
nach Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter
Personen durch ermächtigte Ärzte" (Anlage 1)
Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde für die arbeitsmedizinische
Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte
Ärzte ist es notwendig, an einem Grundkurs im Strahlenschutz
teilzunehmen. Dieser ist Voraussetzung zum Besuch weiterer Spezialkurse.
Näheres können Sie in der Richtlinie "Arbeitsmedizinische
Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte
Ärzte"
nachlesen (siehe unter "Rechtliche Grundlagen").
Ein entsprechender Strahlenschutzkurs wird von folgenden QSK-Kursstätten
angeboten:
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Kursstätte |
Ort |
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Haus der Technik e.V. |
Essen |
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Karlsruher Institut für Technologie |
Karlsruhe |
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Landesanstalt für Personendosimetrie und
Strahlenschutzausbildung |
Berlin |
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Norddeutsches Seminar für
Strahlenschutz |
Kiel |
Durch Anklicken des Logos der jeweiligen Kursstätte wird
deren Website in einem neuen Browser-Fenster geöffnet. Sie
verlassen dabei die Website des QSK.
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