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Fortbildung zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde
im Strahlenschutz für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich
strahlenexponierter Personen
nach Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter
Personen durch ermächtigte Ärzte" (Anlage 3)
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch eine
erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle als
geeignet anerkannten Kurs oder andere anerkannte Fortbildungsmaßnahme
aktualisiert werden.
Näheres können Sie in der Richtlinie "Arbeitsmedizinische
Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte
Ärzte"
nachlesen (siehe unter "Rechtliche Grundlagen").
Entsprechende Aktualisierungskurse werden von folgenden QSK-Kursstätten
angeboten:
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Kursstätte |
Ort |
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Haus der Technik e.V. |
Essen |
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Karlsruher Institut für Technologie |
Karlsruhe |
QSK · Kursfinder
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Strahlenschutzausbildung Jülich e.V.
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Jülich |
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Landesanstalt für Personendosimetrie und
Strahlenschutzausbildung |
Berlin |
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Norddeutsches Seminar für
Strahlenschutz |
Kiel |
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deren Website in einem neuen Browser-Fenster geöffnet. Sie
verlassen dabei die Website des QSK.
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