Grundlage der Kurse ist die Richtlinie über die „Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und sonstigen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen“ (RdSchr. d. BMU vom 10.12.1990 – RS II 3 – 15040/1).Sie sieht zur Erhaltung der Fachkunde die Teilnahme an geeigneten Fachveranstaltungen (bspw. Kurse, Fachtagungen) in Abständen von längstens 2 Jahren vor.
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Frank Feßler
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Stefan Stockfleth