Aufbewahrung von Kernbrennstoffen.
Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung,
sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen zur Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen.
Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe.
Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von
Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger
Anlagen.
Planfeststellungsverfahren.
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Stefan Stockfleth
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Frank Feßler
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. M. Marten-Tölle