Grundlage des Kurses bildet die vom Verband der Großkraftwerksbetreiber (VGB PowerTech e.V.) verfasste Empfehlung der „Mindestanforderungen an die Ausbildung zum Strahlenschutzwerker (VGB)“. Sie schließen den Erwerb der „Kenntnisse im Strahlenschutz“ gemäß Stufe 3 der „Richtlinie über die Gewährleistung der notwendigen Kenntnisse der beim Betrieb von Kernkraftwerken sonst tätigen Personen“ (Bek. d. BMU vom 30.11.2000 – RS I 3-13832/1) mit ein.
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. M. Marten-Tölle
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Frank Feßler