Grundlage der Kurse ist die Richtlinie über die „Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Kernkraftwerken und sonstigen Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen“ (RdSchr. d. BMU vom 10.12.1990 – RS II 3 – 15040/1).
Zum Erwerb der Fachkunde sind neben der erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs eine geeignete Berufsausbildung, eine Ausbildung in der relevanten Anlage sowie umfangreiche praktische Erfahrungen erforderlich.
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Frank Feßler
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Stefan Stockfleth