Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Kurs oder andere anerkannte Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden.
Näheres können Sie in der Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ nachlesen (siehe unter „Rechtliche Grundlagen“).
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. M. Marten-Tölle
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Jörg Engelhardt
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Daniel Krämer
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Frank Feßler
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Dr. Jens Dischinger